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Handlungsunfähigkeit

Dienstag, 2. November 2010, geschrieben von Mimi Müller

Das nimmt und nimmt kein Ende.

Ich erinnere hier nochmals an die Gemeindeordnung:

§ 125 (Fn 29) Auflösung des Rates

Das Innenministerium kann durch Beschluß der Landesregierung ermächtigt werden, einen Rat aufzulösen, wenn er dauernd beschlußunfähig ist oder wenn eine ordnungsgemäße Erledigung der Gemeindeaufgaben aus anderen Gründen nicht gesichert ist. Innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Auflösung ist eine Neuwahl durchzuführen.

Es sollte schnellstens mal jemand darüber nachdenken, einen entsprechenden Brief an die Ministerpräsidentin zu schreiben und diese aufzufordern, einen solchen Beschluss der Landesregierung herbeizuführen.

Hier kann doch von geordneten Geschäfts- und Verwaltungsabläufen nicht mehr die Rede sein, hier weiß doch die eine Hand nicht, was die andere tut, jeder bezichtigt jeden der Geheimverhandlungen, man bescheinigt sich über die Presse gegenseitig Unfähigkeit, der Rat hat längst schon seine Ohnmacht eingeräumt.  Was muss eigentlich noch passieren, bis sich irgendjemand in dieser Republik einmal erbarmt und ein paar ganz deutliche Worte spricht zu diesem unsäglichen Gebaren der hiesigen Politiker und diesem erbärmlichen Schauspiel ein Ende setzt ?

Meine Damen und Herren, das ist ganz und gar unmöglich, was sie hier sowohl hinter verschlossenen Türen wie auf  öffentlicher Bühne nun seit Monaten bieten.  Das ist den Bürgern in keiner Weise mehr zuzumuten!

Der neu zu wählende Rat ist dann auch sicherlich und endlich!  in der Lage die erforderliche Mehrheit für die Abwahl des Oberbürgermeisters zu stellen.

Diese unseligen Duisburger Verhältnisse sind in keiner Weise mehr hinnehmbar!