Zurüruck zum Inhalt

Zum großen Abschlussbericht…

Samstag, 11. September 2010, geschrieben von Mimi Müller

habe ich noch Fragen – vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen, der mit der Sichtung schon weiter ist…

Im Abschlussbericht der Kanzlei Heuking pp heißt es im Abschlussbericht “Rechtslage” auf Seite 28 “(…) nach Durchführungen von verschiedenen Simulationen (…) kommt der Gutachter zu dem Schluß (…) ” und dann kommt als Quellennachweis (?) der Hinweis auf die Anlage 49 , die Entfluchtungs- und Personenstromanalyse vom 13.7. Seite 60.

Ich nehme an, daß mit “der Gutachter” Professor Schreckenberg gemeint ist. Bei der Anlage 49 handelt es sich aber um eine Analyse – nicht um ein Gutachten. Die ist von TraffGo – nicht vom Professor. Und der kommt auch nicht drin vor. (Diese Analyse geht übrigens von ganz bestimmten Annahmen aus.  (5.3 – Voraussetzung für die Gültigkeit.)

Diese Analyse ist Bestandteil des Sicherungskonzeptes des Veranstalters. Hat irgendjemand in all diesen Dokumenten den Auftrag zur Prüfung des Sicherheitskonzeptes gefunden? Ich meine jetzt nicht dieses Dokument, was ich eher als eine “Gesprächsnotiz” bezeichnen würde, als als Auftragsbestätigung. Was genau sollte Herr Prof. Schreckenberg prüfen,(wo ist der exakte Prüfauftrag bzw. wo ist eigentlich sein “Gutachten”.  Hat da irgendjemand mal etwas schriftliches gefunden? Man beruft sich ja hier darauf, daß man sich auf einen Gutachter verlassen habe dürfen und müssen – da muss es doch dann einen präzisen Auftrag des zu Begutachtenden geben. Muss doch festgelegt sein. Was. Wann. Wie.Wo. Und wenn man sich auf dessen Angaben in einem “Gutachten” verlassen wird müssen/wollen: Wo ist denn dann dieses Gutachten? Das muss doch irgendwo mal schriftlich festgehalten sein, daß soll doch ein 20.000 Euro – Gutachten sein – das gibts doch nicht für eine mündliche Auskunft oder ein zaghaftes Kopfnicken. Hat irgendjemand das schon gefunden in dem ganzen Papier? Ich bitte um Hilfe.