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Watt man nich selber weiß….

Montag, 9. August 2010, geschrieben von Mimi Müller

datt muss man sich erklären… Alte Tegtmeier-Weisheit. Wir müssen uns eine Menge selbst erklären – viel lässt man uns ja nicht wissen…

Lesen wir also noch mal die zwei Sätze aus dem Zwischenbericht zu einer Besprechung der “Arbeitsgruppe Verkehr” vom 20.10. 2009.

(hier möchte ich noch anmerken, daß lt. Bericht eine Projektstruktur erst im April 2010 in einer Verwaltungsvorstandskonferenz beschlossen wurde. Erst zu jenem Zeitpunkt ” koordinierten die Beteiligten ihre Zuständigkeit, ordneten ihre Verantwortung und stimmten Maßnahmen in 4 Arbeitsgruppen ab.”  Nur die Anlage 5 zur Besprechung könnte uns Aufschluss darüber geben, wer genau ! an der Besprechung am 20.10.2009 teilgenommen hat.  Die”Arbeitsgruppe Verkehr” jedenfalls  hat es zu diesem Zeitpunkt noch nicht gegeben.  Die Anlage 5 aber ist Teil der “vertraulichen” Anlagen, die man uns vorenthält.)

Hier also nochmal das Zitat aus einer Ergebnisniederschrift vom September 2009:

“Auch die Nutzung der A59 als Zu- und Abmarschstrecke wurde verworfen. Für vorzugswürdig wurde die weitläufige Umgehung vom Hauptbahnhof zum Veranstaltungsgelände erachtet, da man glaubte, auf diese Weise die Besucherströme am besten kontrollieren zu können”.

Wir erfahren nicht, warum die A 59 als Zu- und Abmarschstrecke verworfen wurde.  Aber wir erfahren, warum man einer anderen Strecke, einer “weitläufigen Umgehung” den Vorzug gab:  weil man glaubte, auf diese Weise die Besucherströme am besten kontrollieren zu können.

Das ist eine ganz entscheidende Weichenstellung, ganz zu Anfang, als man nichts anderes weiß, als das das Gelände in jedem Fall zu klein sein wird, um alle aufzunehmen, die teilhaben wollen. Man weiß, dass man den Zustrom zum Gelände kontrollieren muss, will man verhindern, daß zuviele Menschen zum gleichen Zeitpunkt auf dem Gelände sein können. Wenn eins zu jenem frühen Zeitpunkt klar ist,  dann das:  es dürfen nicht zu viele zum gleichen Zeitpunkt auf dem Veranstaltungsgelände sein. Was in jedem Fall hieß, dass man – zumindest zeitweilig- einen Druck auf das Gelände wird verhindern müssen. Und wenn man den verhindern will, dann müssen die Laufwege künstlich verlängert werden (datt löppt sich dann schonn allenns torecht) und der Zugang zum Gelände darf natürlich auch nicht allzu leicht sein. Jedenfalls darf es in keinem Falle dazu kommen, daß das Gelände quasi “erstürmt” wird, wenn die Enttäuschung derer, die draussen bleiben müssen, zu groß würde… Diese Gefahr aber wäre meiner Meinung nach gegeben gewesen, hätte man sich für eine Öffnung zur A 59 hin entschieden – hier war die  “Aufmarschfläche” einfach zu groß.  Das Gelände zu sichern wäre hier deutlich schwieriger gewesen.

Der Moment, in dem man die A 59 als Zugang verwarf, war meiner Meinung nach der, in dem man (ohne das zu zunächst zu realisieren) den Gefahrenpunkt verlagerte:  Vom Platz auf die Strasse.

Und für lange Zeit würde man sich dieser Gefahrenauslagerung auch weiter nicht bewußt werden. Denn noch immer liegt das Hauptaugenmerk der Beteiligten, wenn es um etwaige Gefahrenabwehr geht, auf dem Platz – was zudem dadurch befördert wird, dass alles, um was man sich streitet, den Fokus immer weiter auf das Gelände verengen wird.

Die durch das Gesetz vorgeschriebene Begrenzung der Besucher auf dem Gelände bedeutet aber “de facto”, dass ein Großteil (nämlich alle, die über die genehmigte Zahl hinaus anreisen würden) der erwarteten Gäste, sich an einem anderen Ort aufhalten muss.  Genau da, wo man  die Loveparade aus Sicherheitsgründen nicht stattfinden lassen konnte:  Im öffentlichen Raum.

Tee….