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Was Sie immer schon mal wissen wollten…

Mittwoch, 20. Oktober 2010, geschrieben von Mimi Müller

aber nicht zu fragen wagten: Was steht eigentlich in unserer  Gemeindeordnung?

Eine kleine Nachtlektüre . Mit Musik.

Mir gefällt das hier ganz gut:

(4) Erleidet die Gemeinde infolge eines Beschlusses des Rates einen Schaden, so haften die Ratsmitglieder, wenn sie

a) in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer Pflicht gehandelt haben,

b) bei der Beschlußfassung mitgewirkt haben, obwohl sie nach dem Gesetz hiervon ausgeschlossen waren und ihnen der Ausschließungsgrund bekannt war,

c) der Bewilligung von Aufwendungen und Auszahlungen zugestimmt haben, für die das Gesetz oder die Haushaltssatzung eine Ermächtigung nicht vorsieht, wenn nicht gleichzeitig die erforderlichen Deckungsmittel bereitgestellt werden.

Schön auch das:

(4) Oberste Aufsichtsbehörde ist das   Innenministerium.

und das: § 125 (Fn 29) Auflösung des Rates

Das Innenministerium kann durch Beschluß der Landesregierung ermächtigt werden, einen Rat aufzulösen, wenn er dauernd beschlußunfähig ist oder wenn eine ordnungsgemäße Erledigung der Gemeindeaufgaben aus anderen Gründen nicht gesichert ist. Innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Auflösung ist eine Neuwahl durchzuführen.

Schlafen Sie gut. Das Recht ist eine wundervolle Sache. Leider versucht man in heutigen Zeiten immer wieder den Geist eines Gesetzes auf seine  Buchstaben zu reduzieren.  Macht aber nix:  Ich kenn mich mit allen Dreien recht gut aus:  Mit den Gesetzen. Mit Buchstaben. Und mit dem Geist…

Wenn man mit allen Dreien gut umzugehen weiß, dann kann man ganz ganz gut schlafen. Nacht.