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Entschuldungskonzept, Klappe, die Zweite.

Donnerstag, 5. August 2010, geschrieben von Mimi Müller

Am 24. 7. 2010 geschah das bis heute Unbegreifliche.

Was soll ich von einem Zwischenbericht halten, in dessen einleitenden Worten zu Abläufen der Berichterstellung schon die ersten Fehler auftauchen?

Am Freitag, dem 31.7. habe man Akten erhalten und Gespräche geführt, am Montag, dem 2. 8. habe man weitere Akten erhalten.

Da geht es schon los:  Der 31.7. war keinesfalls ein Freitag. Es war ein Samstag,  der Samstag,  an dem eine ganze Stadt mit den Hinterbliebenen der Opfer trauerte.

Wann also hat man Akten bekommen? Welche Angabe stimmt? Freitag? Oder stimmt der 31igste ? Normalerweise bin ich in solchen Dingen nicht sehr pingelig – in diesem Fall aber muss ich es sein. Was soll ich denn von jemandem halten, dem schon bei der Zusammenfassung eigener Praxisabläufe Fehler unterlaufen? Wem schon gleich zu Anfang seiner Ausführungen die Zeitachse durcheinandergerät, sei es aus Unachtsamkeit, aus Schusseligkeit oder als Tippfehler,  wem das passiert, der hat sich nach meinem Dafürhalten zur peniblen Untersuchung von Verwaltungsvorgängen, bei denen es auch darauf ankommt, schon  disqualifiziert. Ich selbst habe in der Steuer- und Wirtschaftsberatung gearbeitet – und war von Anbeginn dazu angehalten, jede (!) aber auch jede Zahl, jedes Datum,  genauestens zu überprüfen. Um wieviel mehr muss das in einem Fall wie diesem gelten ?

Solche Fehler, beim Diktat gemacht, bei Durchsicht ebenfalls nicht bemerkt, lassen sich durch den enormen Zeitdruck, mit dem dieses “Papier” entstanden ist, leicht erklären.  Da machen wir mal, was auch die beauftragte Kanzlei zu tun beauftragt war:  Wir sehen uns Abläufe mal genauer an.

Am Freitag,  den 30.7.2010, (oder aber auch am Samstag, den 31.7.  – da müssen wir mal Gespräche zu führen) – also an einem dieser beiden Tage  bekommt eine Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei die ersten “Akten” des Bauordnungsamtes ausgehändigt, es werden Gespräche geführt, 2 Tage – oder aber auch 3 Tage später ( je nach dem ) jedenfalls am Montag dem 2.8. 2010 werden weitere Akten (hier: Ordnungsamt) übermittelt, weitere Gespräche geführt, am 3. 8. folgt die Besprechung eines Entwurfes.  Vom gleichen Tag – dem 3.8. datiert der uns vorliegende 35ig seitige Zwischenbericht, der schon am Tag drauf, dem 4.8.2010, dem Innenministerium vorliegt, und von diesem – am gleichen Tage – ausgewertet wurde – und der Öffentlichkeit präsentiert wird….

Toll! Insgesamt erhält die beauftragte Kanzlei 35 ( !!! ) Aktenordner, deren Inhalt sie innerhalb von 1, 2, oder/und 3 Tagen auswertet, dazu führt sie den Sachverhalt klärende Gespräche, erstellt einen Entwurf und arbeitet nach “mehreren intensiven Sitzungen” Präzisierungs- und Ergänzungsvorschläge ein.

Jungen, Junge – das nenn ich mal eine stramme Leistung. Das ging  so fix, dass ich aus dem Staunen gar nicht mehr rauskomme…

Dann lese ich, auch auf der ersten Seite, die Akten, seien ja nur insoweit vollständig gewesen, als das auf Grund elektronisch gespeicherter Daten in der Kürze der Zeit überhaupt möglich seie – die Orginalakten sind von der Staatsanwalt beschlagnahmt worden…

Aha. Da bin ich ja schonmal beruhigt. Das klappt also noch, die Sache mit der Gewaltenteilung….

Es ist, wie ich sagte: jede Antwort die man uns gibt, wird neue Fragen aufwerfen.  Dieser Zwischenbericht ist geradezu eine Fundgrube für neue Fragestellungen.  Erste sind im Internet bereits gestellt, nämlich nach der Qualifikation der Berichterstatterin, ich werde mich dazu später noch äußern. Wer will, mag sich selbst vorab “per Suchmaschine” informieren. Fragen nach dem Auftraggeber, den Kosten, dem Sinn und Zweck – insoweit, als sie nicht schon im “Bericht” Beantwortung finden…

Fofftein. Tee….

Eine Anmerkung noch, vor dem Tee: Ich werde mich hier nicht explizit mit den Fragen juristischer Verantwortung befassen. Das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Ich werde mich nahezu ausschließlich mit Fragen der politischen und moralischen Verantwortung befassen. Mit dem, was zu tun ist, getan werden muss, wollen wir den Wunsch eines trauernden Vaters erfüllen: dass der Tod seines Kindes nicht sinnlos gewesen sein möge. Ich werde mir dazu alle Zeit nehmen, die dazu gebraucht wird. Und die Freiheit, alles an – und auch alles auszusprechen, was ich dazu zu sagen haben.