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Ein politisch bedeutsamer Vorgang

Freitag, 5. September 2014, geschrieben von Mimi Müller

herbst2010

Was ist eigentlich ein “Politkum” ? fragte ich mich und schlug nach.

Erhellend fand ich dort den Beispielsatz :   “Auch zunächst unbedeutende Dinge können zum Politikum werden.”

Das war vermutlich das, was mein Gesprächspartner gemeint hatte, als er mir unterstellte, ich wolle ein Politikum aus der Absage von “Totlast” machen:   Das ist unbedeutend,  da hat es einen Zwischenfall gegeben, ja, klar, blöd das, -  aber wir alle sind nun  übereingekommen,  “das” zu vergessen, weil… ( da komm ich noch drauf).

Und wer nicht mittut,  beim  “Schwamm drüber und gut is” – der macht aus einer Mücke einen Elefanten, der “macht” ein “Politikum”.

Ich möchte das einmal ganz deutlich feststellen:  Ich bin nicht dieser “Idee”,  sondern dem Wortsinne verbunden. Für mich ist und bleibt die rechtswidrige Absage ein “politisch bedeutsamer Vorgang.”

Meine Klage,  wie ich sie in dem Brief an das Kuratorium verfasste,  bleibt inhaltlich bestehen, und es sind mir darüber hinaus eine Reihe von Tatsachen bekannt geworden,  die mich eher bewegen könnten,  sie zu erweitern,  die Rücktrittsforderung auszudehnen,  als dass ich Anlass sähe,  sie zurückzunehmen.

Ich beklage den Bruch aller  (!)  Regeln,  denen Herr Link bei diesem “Vorgang” verpflichtet gewesen wäre.

Ich führte dies in einem früheren Beitrag schon aus .  Selbst wenn Herr Link kein politisches Amt inne hätte, würde ich  diese Vorgänge diskutieren und in angemessener Form geahndet sehen wollen.  Nochmal:  Hier wurde von einem rechtlich Unbefugten eine Ausstellung abgesagt,  damit wurde gegen eine Stiftungssatzung und darüber hinaus gegen das Grundgesetz verstossen, das die Freiheit der Kunst garantiert. Und das bis dahin übergangene Kuratorium hat dieses Verhalten im Nachgang gebilligt -  um “irgendwie”  aus  einer unbefugten doch noch eine  “befugte” Absage zu machen.

Das ist ein Politikum.  Da muss niemand eines daraus machen.  Es ist ein unbedingt kritisch zu hinterfragender Vorgang – und  der  schließt das Kuratorium mit ein.   Das Politikum besteht darin, dass man   “in den betroffenen Kreisen” nicht gewillt ist,  einen Politiker,  der sich   “eigenmächtigt”  über Satzung und Recht hinweggesetzt hat,  in die Verantwortung zu nehmen.  Und zwar gar nicht gewillt.  In keiner !!! Weise.

Wenn ich fordere,  Herr Link möge den Kuratoriumsvorsitz niederlegen, dann ist das meiner Meinung nach das Mindeste,  was man erwarten kann,  gemessen an dem Schaden,  den er angerichtet hat.  Dies wäre  “im allgemeinen Kunstbetrieb” (auch ohne weitere Erklärungen) als  deutliches  Zeichen verstanden worden,  dass man Konsequenzen aus dem Geschehenen gezogen hat.  Der Ruf der Stiftung wäre damit weitestgehend rehabilitiert gewesen.

Dies war und ist für mich der einzig gangbare Weg heraus aus dem Dilemma,  das Herr Link zu verantworten hat.  Dann hätte man u.U. sagen können :   O.K.  Dieser Regelverstoss ist geahndet, der Spieler vom Platz,  für die Zukunft sind die Verhältnisse zumindest in diesem Hause klar…den Rest lasst uns  “nicht so hoch hängen”.

Dass aber kein Einziger von den “Regelverstößen” geahndet werden soll,   nicht einmal der geringste,  dass alle  “einfach so weitermachen wollen wie bisher” -  das ist nicht hinnehmbar.

Es ist sogar ein politisch ganz besonders bedeutsamer Vorgang,  weil nicht  “irgendwer”  (nicht nur)  ein Grundrecht verletzte ,  sondern weil es der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg war, der dies tat.  Und weil Mitglieder des Landtages und der Innenminister des Landes NRW  ( der die Stiftungsaufsicht hat !)  ihn in diesem unrechtmäßigen Verhalten auch noch bestärkten.  Sie alle sind  aber (wie jeder Bürger diese Republik ) – dem Recht verpflichtet.

Die Einhaltung dieser Verpflichtung hat Herr Link bei Amtseinführung mit der Ablegung seines Amtseides beschworen.

Vieles mag man  unterschiedlich “interpretieren”  können und tut es auch,  keinen Interpretationsspielraum lassend ist aber dies :

Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen.