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Ehre, wem Ehre gebührt

Freitag, 2. März 2012, geschrieben von Mimi Müller

Nachdenkseiten :

“  Dem Gesetz nach gibt es keine Regelung, wer über die Frage zu entscheiden hat, ob einem zurückgetretenen Präsidenten der Ehrensold zusteht. In der Praxis hat es sich eingebürgert, dass diese Entscheidung vom Bundespräsidialamt getroffen wird.

Diese Regelung ist vor allem in der Causa Wulff nicht hinzunehmen.

Der Chef des Bundespräsidialamtes ist ein gewisser Lothar Hagebölling. Hagebölling wurde im Juni 2010 von Christian Wulff in diese Position befördert. Zuvor war er Chef der Staatskanzlei des Landes Niedersachsen und somit ein direkter Vertrauter von Wulff. Dass Hagebölling seinem Förderer nicht den Ehrensold verweigert, ist natürlich klar. Einen besonderen Hautgout hat in diesem Zusammenhang auch der Umstand, dass Hageböling als ehemaliger Chef der niedersächsischen Staatskanzlei – z.B. wegen des Nord-Süd-Dialogs – selbst im Fokus der Ermittlungen steht. ”