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Belastbare Zahlen

Montag, 9. August 2010, geschrieben von Mimi Müller

Das ist eines unserer Hauptprobleme: Man hat uns bis heute keine verlässlichen Zahlen genannt. Die Zahlen, die uns bekannt waren, waren zu Imagezwecken aufpoliert – wir wissen nicht, wieviele Menschen in den vergangenen Jahren feierten, wir wissen nicht, wieviele auf dem Gelände waren, wieviele in den Strassen, wieviele noch unterwegs. Wir wissen nicht, mit wievielen zu rechnen war – und mit wievielen gerechnet wurde. Vielleicht war das zur Verfügung stehende Gelände auch einmal größer gedacht, vielleicht hatte man ja ursprünglich auch in Erwägung gezogen, die alten Gebäude, die ja auch ein Sicherheitsproblem darstellten, abzureissen – und dann war kein Geld da.  Das alles wissen wir nicht, wissen nur, daß noch am 21. April 2010 weder Größe noch Herrichtung des vorgesehenen Geländes bekannt waren.  Von einem aber ist auszugehen: von Anfang an war die Besucherzahl, die auf dem Gelände zulässig war, begrenzt.

Begrenzt vor allem durch die Sonderbauverordnung, von der der Veranstalter so gar nichts hören wollte. Genau darum ging es bei den Streitereien der letzten Wochen, deshalb reichte er zunächst nichts ein:  die Gültigkeit der Sonderbauverordnung, die Zuständigkeiten einer Bauordnungsbehörde:  das wollte und konnte er nicht nachvollziehen, das hatte noch niemand verlangt.  “Es könne nicht um rechtliche sondern nur um tatsächliche Probleme gehen”.

Halten wir aber nochmal fest:  Die zur Verfügung stehende Fläche ist von Anfang an begrenzt.

Und es gibt ein Dezernat, daß keinen Zweifel daran ließ, dass dies besondere gesetzliche Folgen haben werde, daß die Besucherzahl, in Abhängigkeit zur Größe der zur Verfügung stehenden Fläche, zu begrenzen sein würde. Die Gedanken der Verantwortlichen kreisen dabei in erster Linie um die Gefahr auf dem Gelände, die zunehmen würde, je größer die Besucherzahl darauf wäre. “Wichtich is aum Platz”. Und daher ist es auch von Anfang an wichtig, den Zustrom zum Gelände zu kontrollieren. Keinesfalls darf es hier zu  einer Überfüllung kommen. Nochmal: das ist von Anfang an klar!

Und hier möchte ich auf die Seite 7 des Zwischenberichtes verweisen, Abs. 2.2.   Bei den “Vorüberlegungen” zu möglichen Wegführungen lesen wir folgendes: “Auch die Nutzung der A59 als Zu- und Abmarschstrecke wurde verworfen. Für vorzugswürdig wurde die weitläufige Umgehung vom Hauptbahnhof zum Veranstaltungsgelände erachtet, da man glaubte, auf diese Weise die Besucherströme am besten kontrollieren zu können”.

Die Unterstreichungen sind von mir,  und jetzt lass ich Sie mal mit diesen beiden Sätzen allein. Kauen Sie ruhig mal ein bißchen darauf herum – auf den einzelnen Worten.