Zurüruck zum Inhalt

Behörden-Engeneering

Dienstag, 3. August 2010, geschrieben von Mimi Müller

Was können wir den Dokumenten entnehmen, die uns vorliegen?

Unter anderem, dass da ein Brandschutzkonzept und eine Entfluchtungsanalyse vorgelegen haben und Bestandteil der Genehmigung waren.  Zwei Firmen waren, (von wem auch immer – da müssen wir uns nochmal mit dem Protokoll vom 18.6. befassen) damit beauftragt worden,  Konzepte und Analysen vorzulegen. Da habe ich mich gefragt, wer diese Firmen denn sind? Als ich die Seite der Firma “Öcotec Fire and Risk” aufrief, war ich nicht wenig erstaunt.  Gleich auf der ersten Seite wird in Großbuchstaben hervorgehoben, worauf man sich spezialisiert, womit man sich einen Namen gemacht hat

“Die Ökotec-Gruppe steht für eine

kostenoptimierte Realisierung

Ihrer baulichen Projjekte “.

Aus dem Staunen gar nicht mehr heraus kam ich, als ich mir den Leistungskatalog etwas genauer betrachtet habe. Da findet sich folgendes:

“Behörden-Engeneering

Unser Tätigkeitsfeld Behörden-Engineering umfasst die Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren sowie die Unterstützung bei den Gesprächen mit den Behörden, auch als Mediator.
Wir begleiten die Unternehmen vom ersten Kontakt über die Bauvoranfrage bis hin zur Genehmigung. Unser Behörden-Engineering nimmt Wege ab, klärt wichtige Fragen im Vorfeld und beseitigt Hürden auf dem Instanzenweg. Durch langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Behörden in zahlreichen Projekten können wir auf ein Netzwerk fester Ansprechpartner zurückgreifen und so eine zügige Abwicklung der Genehmigungsverfahren sicherstellen und vorantreiben.Unsere Sachverständigenorganisation verfügt über einen bekanntgegebenen Sachverständigen nach § 29a BlmSchG. ….

Was die zweite Firma, die TraffGo HT angeht, die die Entfluchtungsanalyse erstellt hat … da machen sie sich bitte selbst ein Bild von, ob die spezifische Ausrichtung, Praxis und Erfahrungsfelder diese Firma sie nun unbedingt für die Berechnung eines Ereignisses wie der Loveparade empfiehlt. “Panikforscher” ist Prof. Schreckenberger erst seither. Bis dahin nannte man ihn Stauforscher. Basis für die Analyse war ein sehr stark eingeschränkter Auftrag ( Wie kommen alle heil vom Gelände, wenn sie erst mal drauf sind und wenn dann was passiert?) und durchgeführt wurde dann eine Computersimulation, die wohl die eigentliche Gefahrenstelle gar nicht erfasste – sie war nicht Auftragsgegenstand.

Ich bezweifle nicht, daß beide Unternehmen auftragsgemäß gehandelt haben. War aber der Auftrag der erteilt wurde, weitreichend genug? Sind diese beiden Aspekte – Brandschutz und Entfluchtung des vollen Geländes – die Einzigen, die in einem umfassenden Sicherheitskonzept zu beachten sind? Den heikelsten Punkt, das Nadelöhr -  den größten Gefahrenpunkt zu untersuchen, sachverständig zu begutachten: :  war dazu überhaupt jemand beauftragt?

Behördenmaschinisten und eine Computersimulation? Das nennt man heute Sicherheitskonzept?

Das,  “Sicherungskonzept” , Brandschutz- und Entfluchtungsanalyse, müssen erst nach dem 18.6. in Auftrag gegeben worden sein. Denn bei der Sitzung, dessen Protokoll uns ja vorliegt, war der Veranstalter noch schwer überrascht . Und es wurde darüber gestritten, wer denn nun das Konzept zu erstellen habe…

Nicht einen Monat später, am 15. Juli, waren dann Konzepte und Analysen in Auftrag gegeben, fertiggestellt, geprüft und für gut befunden worden worden, waren alle Zweifel beseitigt. Niemand hatte gegen irgendetwas Einwände. Trotz mehrfacher Nachfrage. Und der Dezernent, der kaum einen Monat vorher, mehrfach und nachdrücklich darauf hingewiesen hatte, daß der Oberbürgermeister die Veranstaltung wünsche, (…) weist darauf hin, daß man sich auch persönlich noch an ihn und andere wenden könne, wenn man nicht öffentlich habe sprechen wollen. Und er versichert, dass im Mittelpunkt allen handelns die Sicherheit der Menschen stünde.  Warum macht er das? Beides? Warum nimmt er hier nochmal ausdrücklich zur Sicherheitsfrage Stellung – es wurde ja viel geredet an jenem Tag. Und warum bedurfte es dann noch eines solchen “anonymeren ” Gesprächsangebotes. ? Es kann doch nur bedeuten, daß  Anlass zur Vermutung bestand, dass es Menschen gäbe, die Anlass hätten, Repressionen zu fürchten, wenn sie auch weiterhin Bedenken vortrügen…

Es muss viel geschehen sein in der Zeit dazwischen. In der Zeit zwischen dem ersten und dem zweiten uns vorliegenden Protokoll…