Zurüruck zum Inhalt

Gesetz hin, Gesetz her ….

Mittwoch, 4. August 2010, geschrieben von Mimi Müller

Ich lese derzeit die Bauordnung NRW und die Sonderbauverordnung Nrw. Davon ist ja die Rede in den Papieren. Das können Sie auch tun. Damit Sie wissen, worüber die Herren Rabe (Ordnungsamt) und Dressler (Bau “62″) in der Zeit zwischen den Protokollen “gerungen” haben. Was  gilt, was gilt nicht, wer muss was, was kann “man” “ausnahmegenehmigen”…. Das ist ja nicht ganz unwichtig, wenn wir uns darüber Gedanken machen wollen, was “62″ (geleitet von Herrn Dressler, der sich handschirftlich auf  P1 ja für nicht zuständig und nicht verantwortlich erklärt) dazu bewogen haben mag, am Ende doch diese Genehmigung zu erteilen. Denn die kam aus dem Hause “62″ – das von Herrn Rabe so nachhaltig aufgefordert wurde, sich doch jetzt endlich “konstruktiv einzubringen”….

Auch wenn wir nicht wissen wer diese Genehmigung letztlich unterzeichnete (das ist korrekterweise ausgeschwärzt), so wissen wir doch:

Es geschah im Auftrag ( so steht es vor der Unterschrift ) des OB ( so steht es im Briefkopf) und das Schreiben kam aus dem Bereich “62″ – dem, was wir früher “Bauamt” nannten, damals – als Zuständigkeiten noch klar und Bürger noch Bürger waren – und keine Kunden, denen man das sprichwörtliche Königtum aber versagt. Lesen Sie! Das bildet immer ungemein. Ich tue das jetzt auch…