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Sonntagsgedanken

Sonntag, 24. Oktober 2010, geschrieben von Mimi Müller

Es sind stets Kleinigkeiten, mit denen es beginnt.

„Ist ja für einen guten Zweck“ ist eine von uns allen am häufigsten angebrachte Entschuldigung, wenn wir uns durch den Alltag mogeln. Lässt sich grade kein guter Zweck finden, dann stellen wir auch gerne einmal selbst einen her.  Ich meine damit gar nicht mal die großen Dinge, ich meine kleine Schummeleien im Alltag,  Gesten, die uns auf den ersten Blick liebenswert erscheinen und es auf den zweiten doch nicht sind.

Den zweiten Blick riskieren wir lieber erst gar nicht…

Sehen wir dann „Kungeleien“ bei anderen, empören sie uns, wenn jemand sie aus Eigennutz betreibt.  Geschehen die gleichen Kungeleien zu Gunsten Unbeteiligter Dritter, sind wir schon eher geneigt darüber hinwegzusehen. Hat eben jemand „seine Kontakte spielen lassen“. Vitamin B.  Pech, dass man selber keinen kennt…

“Mauschelt” jemand aber für „einen guten Zweck“ – dann ist die „Mauschelei“ fast immer entschuldigt.  Gern sehen wir darüber hinweg wie das Gute zu Stande kam.

Wer will auch schon aufstehen und die Einhaltung von Regeln anmahnen, wenn das bedeutete, dass vielleicht ein Kindergarten nicht gebaut werden kann? Wer drängt auf die Einhaltung von Vorschriften, Gesetzen, wenn er damit die Verantwortung dafür trägt, daß „eine gute Sache“ nicht zu Stande kommt? Da ist schon so manches Recht großzügig interpretiert , gebeugt worden,   ohne dass jemand ein Wort darüber verloren hätte. „Wo kein Kläger, da kein Richter.“  Und wer will schon gegen Gutes klagen…

Die Fragen denen wir uns aber stellen müssen sind:

Wollen wir mit zweierlei Maß messen? Können wir uns das erlauben? Was hat das langfristig für Folgen, wenn wir es uns erlauben? Wird Unrecht zu Recht, wenn es Gutes bewirkt? Und wenn: Welches Gute und wieviel davon entschuldigte dann welche Rechtsbeugung und welchen Bruch?

Oder gilt das Recht für Alles und ohne jede Ausnahme für Alle gleichermaßen?