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Und den auch noch !

Freitag, 21. Januar 2011, geschrieben von Mimi Müller

Sage keiner, er könne nicht, wenn er nur wollte !

§ 125 (Fn 29)
Auflösung des Rates

Das Innenministerium kann durch Beschluß der Landesregierung ermächtigt werden, einen Rat aufzulösen, wenn er dauernd beschlußunfähig ist oder wenn eine ordnungsgemäße Erledigung der Gemeindeaufgaben aus anderen Gründen nicht gesichert ist. Innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Auflösung ist eine Neuwahl durchzuführen.

Sie könnten. Aber sie wollen nicht! Sie unternehmen jede Anstrengung, um weiterzumachen.  Und scheuen die geringeste, wenn es darum geht, diesem mit jedem Tag unwürdigeren elendem Spektakel ein Ende zu setzen und weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden.

Duisbürger, Steht endlich auf, wenn Ihr Ruhrpöttler seit !

Nehmen Sie sich eine Beispiel an den Eltern der Schüler der Gustav-Heinemann-Realschule.  Brechen Sie Ihr Schweigen, daß die politisch Verantwortlichen noch immer zu ihren Gunsten auslegen. Werden Sie sichtbar! Treten Sie diesen Schamlosigkeiten offen entgegen!

Und lassen Sie die Mitarbeiter im Rathaus nicht länger allein.  Sie müssen ihren Dienst in Zukunft ohne Angst gewissenhaft verrichten können. Sie brauchen dafür ein deutliches Zeichen der Duisburger. Sie brauchen ihre Solidarität. Ihre eigene Haltung haben sie auf der Personalversammlung, und nicht nur da, deutlich gemacht – es ist höchste Zeit, es ist an uns, ihnen nun endlich beizustehen.