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Treu und Glauben

Dienstag, 18. Januar 2011, geschrieben von Mimi Müller

hHHerbst 044OK. Machen wir weiter. Ich hab zwar absolut keinen Bock dazu, aber das hilft ja alles nix – wir müssen uns selbst helfen. Also machen wir uns, wenn auch ein bißchen klagend, an die Arbeit. Man gibt uns keine Auskünfte? Man beantwortet unsere Frage nicht? Dann müssen wir uns eben alle Antworten zusammensuchen, müssen uns eben wie Meisterdetektive an die Arbeit machen und kombinieren wie Holmes und Watson.

Befassen wir uns mal weiter mit der “Personalie Gerste” , der stillschweigenden Vertragsverlängerung und der ebenso stillschweigenden Hinnahme der Rechtsauffassung der Stadt Duisburg durch die hiesige SPD. Die Berichterstattung der Lokalzeit kennen Sie. ( Dringende Bitte: Jemand sollte das aufzeichnen, sichern, bevor es auf Grund dieser elendigen Rundfunkgesetzgebung in der nächsten Woche beim WDR offline ist).

In diesem Interview kommt Herr Ministerialrat Mnich aus dem Innenministerium zu Wort, der die Rechtsauffassung seines Ministeriums dargelegt hat.  Der rechtliche Sachstand – und dass ich ihn richtig verstanden habe, habe ich mir gestern von Herrn Mnich in einem Telefonat bestätigen lassen – ist folgender:

Nach § 113 (5) der Gemeindeordnung hätte der Rat informiert werden müssen.  Der Gesetzestext lautet exact:

Die Vertreter der Gemeinde haben den Rat über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten. Die Unterrichtungspflicht besteht nur, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.

Diese Rechtsauffassung vertritt das Innenministerium, diese Rechtsauffassung vertritt auch die Bezirksregierung, die die Kommunalaufsicht hat.

Dieser Rechtsauffassung wird von Seiten der Stadt Duisburg auch nicht widersprochen, sondern sie besteht ihrerseits darauf, daß die Personalie Gerste in ihren Augen und nach “üblicher Praxis”  keine Angelegenheit von besonderer Bedeutung gewesen seie.

Im Weiteren räumt sie dann ein, dass sie sich in Zukunft an die nun durch Rüge verdeutlichte Rechtsauffassung der Bezirksregierung halten werde – aber in der Vergangenheit, tja, da wusste man es nicht besser. Bestandsschutz sozusagen.

Und nun ist – rechtlich gesehen – folgende Situation eingetreten:  man streitet um einen Begriff, nämlich den,  der  “besonderen Bedeutung”. Die beiden streitenden Parteien haben unterschiedliche Auffassung davon, was eine besondere Bedeutung hat.  Eine Personalie nicht, sagt die Stadt – aber eine solch wichtige Personalie, wie der Vertrag des Geschäftsführers einer so bedeutenden städtischen Gesellschaft doch – sagt die Bezirksregierung, sagt auch das Innenministerium.

Erstmalig treffen da unterschiedliche Vorstellungen zusammen, ein “unbestimmter Rechtsbegriff” steht nun im Raum, ein Mangel, von dem das Ministerium sagt, man könne für die Zukunft Abhilfe schaffen ( durch eine Präzisierung) aber rückwirkend eben nicht. Da könne man nichts machen. Der Vertrag sei geschlossen. Die Akte auch.

Es geht also – in diesem Moment – nur um eine einzige Frage:

war die stillschweigende Vertragsverlängerung von Herrn Gerste eine Angelegenheit von “besonderer Bedeutung” ?

Und entgegen der Auffassung des Ministeriums bin ich sehr wohl der Ansicht, daß dieser Rechtsbegriff nicht nur durch eine Präzisierung, beispielsweise einem Ministerialerlass,  mit Inhalt zu füllen ist, sondern dass es sehr wohl darüber hinaus eine andere, weitergehende und viel zwingendere, rechtliche Argumentation gibt, die zu der Feststellung führen müsste, daß diese  “besondere Bedeutung” ohne jeden Zweifel in dem vorliegenden Fall bestanden hat – und dass auch alle maßgeblich Beteiligten sich über die Besonderheit im Klaren gewesen sind.

Wenn Sie sich aber über die besondere Bedeutung im Klaren waren, oder hätten zwingend sein müssen,  – was zu beweisen wäre – dann aber ist die Vertragsverlängerung von Herrn Gerste rechtsungültig.

Da die beaufsichtigenden Instanzen, wenn auch mit Bedauern,  sich nicht in der Lage sehen, diesen Beweis der “besonderen Bedeutung” zu führen und die stillschweigende Vertragsverlängerung hinzunehmen zähneknirschend beriet, müssen wir uns also selbst daran machen, den Nachweis zu führen, daß der “unbestimmte Rechtsbegriff” im vorliegenden Fall  “bestimmt” war …

Das will ich im Folgenden versuchen zu tun. Ich werde mich dabei bemühen so wenig wie möglich auf Fachbegriffe zurückzugreifen und versuchen, die uns bekannten Fakten und meine Rechtsauffassung sprachlich so einfach als irgendmöglich darzulegen.

Was hier vorgefallen ist,  ist nicht hinnehmbar. Wenn es juristisch aus der Welt zu schaffen ist, dann muss das auch getan werden. Und wenn diejenigen, die es könnten, das nicht tun wollen – dann muss man ihnen die Vor-Arbeit abnehmen, die Wege aufzeigen und – wenn es denn gar nicht anders geht, tja, dann muss man auch mal Jäger zum jagen tragen…

Mannnu….ich würd mich ja lieber mit Kunst befassen. Aber heutzutage ist ja alles Kunst…So gesehen arbeite ich nur in ner blöden Sparte…